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Rechtliche Aspekte

Sächsische Haushaltsordnung § 7 „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Aufgabenkritik und Kosten- und Leistungsrechnung“

Absatz 1 enthält den wesentlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für alle haushaltswirksamen Maßnahmen in der Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen.

Absatz 2 erweitert diesen Grundsatz um die Verpflichtung zur Durchführung von angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen.

Da Projekte in der Regel auch finanzwirksame Maßnahmen sind, lassen sich aus der SäHO erste Anforderungen an die Projektarbeit im Freistaat Sachsen ableiten.

VwV zur Sächsischen Haushaltsordnung zu § 7 Buchstabe A 

Nummer 3 der VwV ergänzt die Anforderungen an die Projektarbeit bzw. zählt die für Projektmanagement charakteristischen Maßnahmen auf.

Demnach sind bei der Planung neuer Maßnahmen (Projektmerkmal der Neuartigkeit) insbesondere folgende Aspekte zu untersuchen:

  • Ziele
  • Kosten und ihre Auswirkungen auf den Haushalt
  • Nutzen
  • Dringlichkeit der Maßnahmen
  • Zeitplan

Wie beim Projektmanagement auch empfohlen, sollen gemäß dieser Verwaltungsvorschrift bereits im Rahmen der Planung messbare Ziele für die spätere Erfolgskontrolle festgelegt werden.

Schwerpunkt der Nummer 6 der VwV liegt auf der Phase der Steuerung und Erfolgskontrolle. Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten:

  • bei der Durchführung von Projekten ist regelmäßig die Planerfüllung zu prüfen und ggf. die Pläne anzupassen
  • anhand dieser Prüfungen ist zu entscheiden, ob das Projekt weitergeführt werden soll oder einzustellen ist

Für den Abschluss von Projekten ergibt sich die Notwendigkeit der abschließenden Erfolgskontrolle. Hierbei sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Prüfung, ob das Projekt entsprechend des ursprünglichen Planes oder eines angepassten Planes realisiert wurde, dabei Kontrolle der:
    • Zielerreichung,
    • Wirkungen
    • Maßnahmenwirtschaftlichkeit
  • Sicherung von Erfahrungswerten (im Projektmanagement oft auch als Lessons Learned bezeichnet) aus dem Projekt

Verwaltungsvorschrift Dienstordnung Ziff. III, Nr. 9 "Projektorganisation"

Projektgruppen können zur Lösung komplexer und zeitlich begrenzter Aufgabenstellungen eingerichtet werden.
Dabei sind die Instrumente des Projektmanagements zu verwenden.

Hierfür sind folgende Aspekte festzulegen:

  • Auftrag
  • Zusammensetzung
  • zeitliche Planung
  • Leitung und
  • Kompetenzen der Gruppe

Ungeachtet, ob sich die Datenverarbeitung noch in einer Projektphase oder im Produktivbetrieb befindet, gelten die folgenden Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

Datenschutz-Grundverordnung

Sächsisches Datenschutzgesetz

Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz

 

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